Eine Immobilie zu erben ist mit Trauer, Verantwortung und vielen Fragen verbunden, besonders, wenn mehrere Erben beteiligt sind. Dieser Ratgeber gibt eine erste Orientierung rund um den Immobilienteil. Er ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung, für die wenden Sie sich bitte an Notar, Anwalt oder Steuerberater.

Verkaufen, übernehmen oder vermieten?

Für eine geerbte Immobilie gibt es meist drei Wege:

  1. Verkauf und Aufteilung. Die Immobilie wird verkauft und der Erlös unter den Erben aufgeteilt, oft der einfachste Weg, eine Erbengemeinschaft aufzulösen.
  2. Übernahme durch einen Erben. Ein Erbe behält die Immobilie und zahlt die anderen aus. Grundlage ist ein neutral ermittelter Verkehrswert.
  3. Vermietung im Bestand. Soll die Immobilie in der Familie bleiben, kann eine Vermietung sinnvoll sein, wir unterstützen bei Vermietung und Verwaltung.

Die Erbengemeinschaft: gemeinsam entscheiden

Erben mehrere Personen zusammen, bilden sie eine Erbengemeinschaft. Wichtige Entscheidungen, wie der Verkauf der Immobilie, müssen in der Regel gemeinsam getroffen werden. Das kann herausfordernd sein, vor allem, wenn die Vorstellungen auseinandergehen.

Hier hilft ein neutraler Partner mit belastbaren Zahlen. Wenn alle vom selben, unabhängig ermittelten Wert ausgehen, fällt eine Einigung deutlich leichter. Bei rechtlichen Blockaden ist der Notar oder ein Fachanwalt der richtige Ansprechpartner.

Warum der Verkehrswert entscheidend ist

Der Verkehrswert ist der realistische Marktwert der Immobilie. Er ist gleich in zweifacher Hinsicht wichtig:

  • als faire Basis für die Aufteilung oder eine Auszahlung unter den Erben,
  • als Grundlage für das Finanzamt bei der Erbschaftsteuer.

Eine erste Orientierung gibt unsere kostenlose Online-Wertermittlung. Den genauen Wert bestimmen wir bei einem Vor-Ort-Termin, der Zustand, Lage und Besonderheiten berücksichtigt.

Diese Unterlagen sind hilfreich

Je vollständiger die Unterlagen, desto reibungsloser der Ablauf:

  • Erbschein oder Testament als Nachweis der Erbfolge
  • Grundbuchauszug und Flurkarte
  • Grundrisse und Wohnflächenberechnung
  • Energieausweis (beim Verkauf Pflicht)
  • Bei Eigentumswohnungen zusätzlich Teilungserklärung und Versammlungsprotokolle

Fehlen Unterlagen, ist das kein Problem, wir helfen, sie zu beschaffen.

Steuern und Fristen

Rund um ein Erbe spielen Erbschaftsteuer und verschiedene Fristen eine Rolle, ebenso die Frage, ob beim späteren Verkauf eine Spekulationssteuer anfällt. Diese Themen sind stark vom Einzelfall abhängig und gehören zu Ihrem Steuerberater und Notar. Wir kümmern uns um die Immobilie und liefern die dafür nötige Grundlage.

Wie wir Sie in Freiberg begleiten

Als Makler vor Ort in Freiberg und Mittelsachsen übernehmen wir Bestandsaufnahme, neutrale Wertermittlung, Aufbereitung der Unterlagen, Vermarktung und die Abwicklung bis zum Notartermin, auf Wunsch auch die Vermittlung zwischen den Erben. So wird aus einer belastenden Situation eine geordnete Lösung.

Ihr nächster Schritt

Wenn Sie eine Immobilie geerbt haben und nicht sicher sind, wie es weitergeht, sprechen Sie uns an, unverbindlich und diskret. Einen Überblick finden Sie auch auf unserer Seite Geerbte Immobilie. Wir zeigen Ihnen die Möglichkeiten und finden gemeinsam den passenden Weg.