Eine Trennung ist eine der schwierigsten Phasen im Leben. Kommt eine gemeinsame Immobilie hinzu, wird es schnell kompliziert, emotional wie praktisch. Dieser Ratgeber gibt eine erste Orientierung, welche Wege es gibt und worauf es ankommt. Er ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung, sondern konzentriert sich auf den Immobilienteil.
Die drei häufigsten Wege
Für die gemeinsame Immobilie gibt es meist drei Möglichkeiten:
- Verkauf und Aufteilung des Erlöses. Oft die sauberste Lösung: Die Immobilie wird verkauft, der Erlös nach Ihren Vereinbarungen aufgeteilt. Beide Parteien können finanziell neu starten.
- Auszahlung eines Partners. Ein Partner übernimmt die Immobilie und zahlt den anderen aus. Das setzt voraus, dass die Finanzierung tragfähig ist, und dass ein fairer Wert feststeht.
- Vorübergehende Vermietung. Passt ein Verkauf gerade nicht, etwa wegen der Marktlage oder weil Kinder im Haus wohnen, kann eine Vermietung Zeit verschaffen und die laufenden Kosten decken.
Welcher Weg der richtige ist, hängt von Ihrer persönlichen Situation, der Finanzierung und Ihren Vereinbarungen ab. Diese Fragen klären Sie mit Ihrem Anwalt.
Warum eine neutrale Wertermittlung so wichtig ist
Der häufigste Streitpunkt ist der Wert der Immobilie. Eine Seite schätzt ihn hoch, die andere niedrig, und schon ist die Einigung blockiert. Eine neutrale, nachvollziehbare Wertermittlung löst diesen Knoten: Beide gehen von denselben, belastbaren Zahlen aus.
Der Wert richtet sich nach Lage, Zustand, Ausstattung und nach tatsächlichen Verkäufen vergleichbarer Objekte in der Region. Eine erste Orientierung liefert unsere kostenlose Online-Wertermittlung. Den genauen Marktwert bestimmen wir bei einem Vor-Ort-Termin.
Was Sie vorbereiten sollten
Damit alles zügig läuft, helfen dieselben Unterlagen wie bei jedem Verkauf:
- Grundbuchauszug und Flurkarte
- Grundrisse und Wohnflächenberechnung
- Energieausweis (beim Verkauf Pflicht)
- Bei Eigentumswohnungen zusätzlich Teilungserklärung und Protokolle der Eigentümerversammlungen
Steuern und Fristen nicht übersehen
Wird eine nicht selbst genutzte Immobilie innerhalb von zehn Jahren nach dem Kauf wieder verkauft, kann auf den Gewinn Steuer anfallen (Spekulationsfrist). Ob und in welcher Höhe das gilt, hängt vom Einzelfall ab. Das ist ein typisches Beispiel dafür, warum die steuerliche Seite in die Hände Ihres Steuerberaters gehört. Wir liefern die Grundlage rund um die Immobilie, den rechtlichen und steuerlichen Rahmen klären Ihre Berater.
Diskretion hat Vorrang
In einer Trennungssituation möchten viele Eigentümer nicht, dass Nachbarn, Kollegen oder Bekannte davon erfahren. Auf Wunsch vermarkten wir zunächst nur über unsere Interessentenkartei, ganz ohne öffentliches Inserat. So bleibt Ihre Situation privat.
Wie wir Sie in Freiberg begleiten
Als Makler vor Ort in Freiberg und Mittelsachsen übernehmen wir den Immobilienteil: neutrale Wertermittlung, Aufbereitung der Unterlagen, diskrete Vermarktung und die Begleitung bis zum Notartermin. Mit Anwälten, Notaren und Steuerberatern arbeiten wir dabei Hand in Hand.
Ihr nächster Schritt
Wenn eine Trennung ansteht und die gemeinsame Immobilie eine Rolle spielt, sprechen Sie uns an, vertraulich und unverbindlich. Einen Überblick finden Sie auch auf unserer Seite Immobilie bei Scheidung. Wir hören zunächst zu und zeigen Ihnen dann in Ruhe die Möglichkeiten.